Waldbrandschutz in Sachsen-Anhalt
Waldbrände können das komplexe Ökosystem Wald für viele Jahre empfindlich stören oder ganz vernichten und damit neben ökologischen auch zu schweren wirtschaftlichen Schäden führen. Deshalb bedarf Waldbrandschutz der aktiven Mitwirkung der Waldbesitzenden, der zuständigen Behörden und aller Menschen.
Das Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt mit seinen Betreuungsforstämtern ist als untere Forstbehörde besitzartenübergreifend für den vorbeugenden Waldbrandschutz in Sachsen-Anhalt zuständig. Der Waldbrandschutz umfasst alle vorbeugenden Maßnahmen, die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden verhindern sollen. Dazu zählen insbesondere die Festlegung von Waldbrandgefahrenstufen, das Anlegen von Wundstreifen und die Überwachung der Wälder bei Brandgefahr. Die Maßnahmen des Waldbrandschutzes basieren auf der Rechtsgrundlage des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt, der Waldbrandschutzverordnung sowie dem Runderlass "Zusammenarbeit von Feuerwehr und Forstbehörden bei Waldbränden".
WALDBRANDGEFAHRENÜBERSICHTSKARTE