Allg. Artikel-Kategorie

Die Schiedsstelle informiert

Auf der Grundlage des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchStG) hat die Verbandsgemeinde Droyßiger - Zeitzer Forst eine Schiedsstelle eingerichtet.
Diese ist mit einer Schiedsperson besetzt und ist zuständig für diverse Streitigkeiten der Einwohner der Gemeinden Droyßig, Gutenborn, Kretzschau, Schnaudertal und Wetterzeube und deren Ortsteile.

Folgende Schiedsperson kümmert sich um Ihr Anliegen: Schiedsperson: Herr Jens Elle

Jeden ersten Dienstag im Monat von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr führt die Schiedsstelle der Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst in den Räumen der Schiedsstelle, Zeitzer Straße 15, ihre Sprechstunde durch. Hier haben Sie die Möglichkeit Ihre Anliegen an die Schiedsstelle vorzutragen. Gern können Sie auch per E-Mail: schiedsstelle@vgem-dzf.de Kontakt aufnehmen. 
Sie erreichen uns auch über die Verbandsgemeinde zu den üblichen Sprechzeiten unter der Tel. Nr.: 034425 414 - 0 oder per Fax unter 034425-27187.
Bitte hinterlassen Sie hier Ihre Anschrift und Telefonnummer, die dann an die Schiedsperson weitergeleitet wird.

Üblicherweise erfolgt jedoch die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens mittels Antragsschrift. Eine Antragsschrift muss an die Schiedsstelle gerichtet sein und Namen, Vornamen und Anschrift der Parteien, die Beschreibung des Streitgegenstandes, des Begehrens und die Unterschrift des Antragstellers oder seines Bevollmächtigten enthalten.

Die Schiedsstellen erheben für ihre Tätigkeit eine Gebühr bis zu einer Höhe von 75 € (je nach Umfang und Schwierigkeit des Falles), welche als Kostenvorschuss mit Antragstellung fällig ist. Darüber hinaus werden Schreibauslagen für die Aufnahme von Anträgen, für Mitteilungen an die Parteien sowie die Ausfertigung und Abschriften von Protokollen und Bescheinigungen erhoben sowie Auslagen für Zustellungen an die Parteien und ggf. die Entschädigung eines hinzugezogenen Dolmetschers. Im Falle des Zustandekommens eines Vergleiches beträgt die Gebühr 50 €. Eine Regelung über die Kostenpflicht zwischen den beteiligten Parteien kann im Vergleich individuell geregelt werden.

Bei folgenden Streitigkeiten werden die Schiedspersonen auf Antrag tätig:

Eine freiwillige Streitschlichtung kann in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche durchgeführt werden. Dabei ist das Schlichtungsverfahren der Schiedsstelle darauf gerichtet, den Rechtsstreit im Wege eines Vergleiches beizulegen. Solche vermögensrechtlichen Ansprüche sind z. B. Ansprüche aus Rechtsgeschäften des täglichen Lebens, auf Schadenersatz, Schmerzensgeld, Herausgabe, Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche, Beachtung der Hausordnung oder Wahrung nachbarrechtlicher Belange.

Bei einer obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist eine gerichtliche Klage erst zulässig, nachdem die Parteien versucht haben, den Streit zunächst gütlich beizulegen und dies scheitert.
Dies betrifft alle Streitigkeiten über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert 750 € nicht übersteigt, Nachbarschaftsstreitigkeiten (z. B. wegen Überhang von Ästen und Wurzeln, Hinüberfallen von Laub und Früchten, Grenzbäumen, Lärm, Rauch, Grenzabstand von Pflanzen) sowie wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen wurden.

Das Sühneverfahren in Strafsachen vor Erhebung der Privatklage betrifft Beleidigungen, Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, Hausfriedensbruch, Bedrohung und die Verletzung des Briefgeheimnisses. Die Klage ist erst zulässig, nachdem ein Sühneversuch vor der Schiedsstelle erfolglos versucht worden ist.

Mehr Informationen über die gesetzlichen Grundlagen und die Tätigkeit der Schiedsstellen erfahren Sie in den Broschüren "Schlichten statt Richten" und "Nachbarrecht Sachsen-Anhalt - Einigung am Gartenzaun".

 

 

© Schiedsstelle

Kontakt

Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst
Zeitzer Straße 15
06722 Droyßig

Sprechzeiten der Ämter am Sitz in Droyßig:

Montag        13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag      09:00 - 12:00 Uhr
                 & 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch      Kein Sprechtag
Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr
                  & 13:00 - 15:00 Uhr 
Freitag          Kein Sprechtag

Sprechstunden des Standesamtes:
Auf Anmeldung im Rahmen der Öffnungszeiten der Verwaltung.
Bitte melden Sie sich an!
Am 27.12.2024 ist das Einwohnermeldeamt aufgrund der Wahlvorbereitung von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.

Wahlbekanntmachungen 2024

Saale-Unstrut überrascht