Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer ab 2025
Aufgrund der seit dem 1. Januar 2025 in Deutschland geltenden reformierten Grundsteuer verlieren alle davor erlassenen Grundsteuerbescheide ihre Gültigkeit. Somit entfällt ab dem 01.01.2025 in den Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinschaft Droyßiger-Zeitzer Forst vorerst die Verpflichtung zur Grundsteuerzahlung.
Wir bitten Grundstückseigentümer, welche einen Dauerauftrag für die Zahlung der Grundsteuer eingerichtet haben, diesen Auftrag zu stornieren. Auf der Grundlage alter Grundsteuerbescheide geleistete Zahlungen, werden später mit der neu festgesetzten Grundsteuer verrechnet.
Die neue Grundsteuer wird auf der Grundlage des vom Finanzamt mitgeteilten Grundsteuermessbetrags und des Hebesatzes der jeweiligen Mitgliedsgemeinde ermittelt.
Die Hebesätze sollten aufkommensneutral angepasst werden. Schlussfolgernd daraus bedeutet das, dass die Gesamtsumme der Grundsteuer in der jeweiligen Mitgliedsgemeinde im Vergleich zu 2024 weitgehend stabil bleiben sollte. Veränderungen der individuellen Steuerbeträge seien aber möglich. Sollte sich eine deutliche Erhöhung der Grundsteuer ergeben, wird diese vor allem an der Neubewertung auf Basis des reformierten Bundesrechts liegen. Die Hebesätze legt jede Mitgliedsgemeinde in einer Hebesatz-Satzung fest. Die neue Hebesatz-Satzung muss bis zum 30. Juni 2025 beschlossen werden.
Nach Veröffentlichung der Hebesatz-Satzungen werden dann Zug um Zug neue Grundsteuerbescheide versandt. Für Steuerpflichtige von denen uns ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, erfolgt der Einzug der Grundsteuer zu denen auf dem zugesandten Steuerbescheid ausgewiesenen Fälligkeitsterminen.
Widersprüche gegen den Grundsteuermessbescheid sind an das Finanzamt Naumburg, Oststraße 26/26a in 06118 Naumburg zu richten.
Mit freundlichen Grüßen
SB Steuern