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Gewerbeangelegenheiten

Gewerbeamt

Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss gem.
§ 14 Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

Das gleiche gilt, wenn

1. der Betrieb verlegt wird,
2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder
    Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der
    angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder
3. der Betrieb aufgegeben wird.


Für die entsprechende Anzeige (Gewerbeanmeldung, -ummeldung, -abmeldung) sind die jeweiligen amtlich vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden.

Gewerbeanmeldung
Gewerbeummeldung
Gewerbeabmeldung

Sie können diese per PC ausfüllen und ausdrucken oder von Hand (bitte gut lesbar) ausfüllen. Die ausgefüllten Vordrucke übersenden Sie uns bitte per Post.

Kosten:
Gewerbeanmeldung:   ab 30,00 €
Gewerbeummeldung: ab 20,00 €
Gewerbeabmeldung:   ab 15,00 €
einfache Gewerbeauskunft: ab  13,00 €
erweiterte Gewerbeauskunft: ab 20,00 €
Auszüge aus dem Gewerbezentralregister sind im Einwohnermeldeamt zu beantragen.
Was sollte ich noch wissen?

Die Gewerbeanmeldung ist lediglich eine einseitige Willenserklärung, also eine Anzeige der Tätigkeitsaufnahme. Sie ersetzt jedoch keine Erlaubnis. Bei einem erlaubnispflichtigen Gewerbe ist für den Beginn der Tätigkeit zusätzlich zur Gewerbeanmeldung eine Erlaubnis entsprechend der Gewerbeordnung z.B. Handwerkskarte, Spielhallenerlaubnis, Maklererlaubnis usw. notwendig. Im Einzelfall können unabhängig von der Gewerbeordnung Genehmigungen nach anderen Rechtsgebieten erforderlich sein. Bei Nachfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Für weitere Auskünfte:
Gewerbeamt
Zeitzer Straße 15
034425/ 414-41
E-Mail: ordnungsamt@vgem-dzf.de

 

  

 

 

Kontakt

Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst
Zeitzer Straße 15
06722 Droyßig

Sprechzeiten der Ämter am Sitz in Droyßig:

Montag        13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag      09:00 - 12:00 Uhr
                 & 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch      Kein Sprechtag
Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr
                  & 13:00 - 15:00 Uhr 
Freitag          Kein Sprechtag

Sprechstunden des Standesamtes:
Auf Anmeldung im Rahmen der Öffnungszeiten der Verwaltung.
Bitte melden Sie sich an!
Am 27.12.2024 ist das Einwohnermeldeamt aufgrund der Wahlvorbereitung von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.

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