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Wohnbaugebiete

  • "Am Anger" in Bergisdorf
  • "Lämmertriebe" in Breitenbach
  • "Südhang" in Droyßig
  • "Sonnenhöhe" in Ossig
  • "An der Ziegelei" in Kretzschau
  • "An der Droyßiger Straße" in Schkauditz
  • "Am Kiefernberg" in Wetterzeube


Nähere Informationen erhalten sie von unseren Bauamt - Tel. 034425/414-30.

 

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Wohnbaugebiet an der Weißenborner Straße

Im südlichen Zipfel Sachsen-Anhalts und am Fuße des Thüringer Waldes liegt die Gemeinde Wetterzeube mit ihren Ortsteilen Wetterzeube, Dietendorf, Koßweda, Rossendorf, Schleckweda, Schkauditz, Pötewitz, Trebnitz, Obersiedel, Haynsburg, Goßra, Katersdobersdorf, Raba, Sautzschen, Breitenbach und Schlottweh.

Die Gemeinde liegt umgeben von Laub-, Nadel- und Mischwäldern mitten im Elstertal.
Aus Richtung Droyßig kommend oder auch aus dem Thüringen kommend, bieten sich wunderschöne Blicke ins Elstertal.

Erreichen kann man die Gemeinde direkt mit der Bahnlinie Leipzig-Gera.
Des weiteren bestehen gute Anbindungen an die Autobahnen A4 und A9.

Die Gemeinde Wetterzeube sucht nach einem Bauträger für das Wohnbaugebiet an der Weißenborner Straße.

Bei Interesse wenden Sie sich an:
Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst
Zeitzer Straße 15
06722 Droyßig.
Tel. 034425/414-0
E-Mail: info@vgem-dzf.de

Kontakt

Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst
Zeitzer Straße 15
06722 Droyßig
Sprechzeiten der Ämter am Sitz in Droyßig:

Montag        13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag      09:00 - 12:00 Uhr
                 & 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch      Kein Sprechtag
Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr
                  & 13:00 - 15:00 Uhr 
Freitag          Kein Sprechtag

Sprechstunden des Standesamtes:
Auf Anmeldung im Rahmen der Öffnungszeiten der Verwaltung.
Bitte melden Sie sich an!


Bürgermeisterwahl Droyßig 2025

Bundestagswahl 2025*
*Wichtiger Hinweis zur Briefwahl: 

Es besteht die Möglichkeit der Beantragung der Briefwahl im Einwohnermeldeamt

am Freitag, dem  21.02.2025 bis 15.00 Uhr.

Sind Briefwahlunterlagen nicht zugegangen oder abhandengekommen, können neue Wahlscheine noch bis Samstag, 22. Februar 2025, von 8.00 Uhr -12 Uhr im Einwohnermeldeamt beantragt werden. Nach § 25 Abs. 2 BWO (z.B. bei plötzlicher Erkrankung) ist eine Beantragung von Wahlscheinen noch am Wahltag, 23. Februar 2025 bis 15 Uhr möglich ist, § 27 Abs. 4 Satz 2 BWO.

Online Beantragung eines Wahlscheins*

Saale-Unstrut überrascht