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Seniorenbüros im Burgenlandkreis

SENIORENBÜROS IM BURGENLANDKREIS

Seniorenbüro der Stadt Hohenmölsen e. V.

Senioren- und Behindertenbeirat der Stadt Hohenmölsen

(Im Haus der Stadtgeschichte)
Altmarkt 2
06679 Hohenmölsen
Telefon: 034441 41 805
E-Mail: sbbeirat@stadt-hohenmoelsen.de 

Angebote finden Sie auf der Webseite des Seniorenbüros:
http://www.seniorenbuero-hohenmoelsen.de/index.htm

Seniorenbüro für den Burgenlandkreis (Naumburg)
Humboldtstraße 11 (im Erdgeschoss),

06618 Naumburg

Telefon: 03445 706125

E-Mail: kerstin.janko@luisenhaus.de

Sprechzeiten: mittwochs 13:00 bis 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung (Frau Kerstin Janko)

Das Seniorenbüro ist eine Anlaufstelle für ältere Menschen, die nach Beruf und Familie etwas für sich und Andere tun wollen.

Es bietet:

  • Informationen zu Ehrenamt und Selbsthilfe
  • Beratung zu Möglichkeiten des Engagements 
  • Bildungsangebote für Ältere 
  • Kontaktmöglichkeiten in Gruppen               

Angebote: Englischkurse, Computerkurse, Gedächtnistraining, Gymnastik, Yoga, Schreibende Senioren, Singen, Seidenmalen, Zeichnen und Malen, Kartenspielen u.v.a. 

Symbol Beschreibung Größe
Angebote 1. Quartal 2025
0.1 MB

© Andreas Huhnstock E-Mail

Kontakt

Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst
Zeitzer Straße 15
06722 Droyßig
Sprechzeiten der Ämter am Sitz in Droyßig:

Montag        13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag      09:00 - 12:00 Uhr
                 & 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch      Kein Sprechtag
Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr
                  & 13:00 - 15:00 Uhr 
Freitag          Kein Sprechtag

Sprechstunden des Standesamtes:
Auf Anmeldung im Rahmen der Öffnungszeiten der Verwaltung.
Bitte melden Sie sich an!


Bürgermeisterwahl Droyßig 2025

Bundestagswahl 2025*
*Wichtiger Hinweis zur Briefwahl: 

Es besteht die Möglichkeit der Beantragung der Briefwahl im Einwohnermeldeamt

am Freitag, dem  21.02.2025 bis 15.00 Uhr.

Sind Briefwahlunterlagen nicht zugegangen oder abhandengekommen, können neue Wahlscheine noch bis Samstag, 22. Februar 2025, von 8.00 Uhr -12 Uhr im Einwohnermeldeamt beantragt werden. Nach § 25 Abs. 2 BWO (z.B. bei plötzlicher Erkrankung) ist eine Beantragung von Wahlscheinen noch am Wahltag, 23. Februar 2025 bis 15 Uhr möglich ist, § 27 Abs. 4 Satz 2 BWO.

Online Beantragung eines Wahlscheins*

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