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Kontakt zur Gemeindebibliothek Droyßig

[(c): Bibliothek Droyssig, mit freundlicher Unterstuetzung A. Brusberg]

 

 

  Gemeindebibliothek Droyßig
  Schloss 1, Tel. 034425 22505
  E - Mail: Bibliothekdroyssig@t-online.de

 

 

Öffnungszeiten:

Montag:   13:00 - 18:00 Uhr
Dienstag:  10:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr

 

Der Bibliotheksbestand ist 24 Stunden täglich für
Sie unter
droyssig.iopac.de erreichbar.
Hier geht es zum BIBLIOTHEKSKATALOG  oder Fernleihbestellung

HINWEIS: Nutzen Sie doch einmal die Möglichkeit, im Online-Katalog unabhängig von den Öffnungszeiten im Medienbestand der Gemeindebibliothek Droyßig zu recherchieren.http://droyssig.iopac.de 

Sie können auch Ihre ausgeliehenen Medien selbstständig verlängern, um Mahngebühren zu vermeiden. Dafür loggen Sie sich mit Ihrer Ausweisnummer ein, bitte erfragen Sie diese in der Bibliothek. Als Passwort geben Sie ihr Geburtsdatum in folgender Reihenfolge ein: TT.MM.JJJJ

Natürlich können Sie auch weiterhin mit einem Anruf in der Bibliothek ihre Medien verlängern lassen oder eine Vorbestellung auslösen.

Die Bibliotheksleiterin und die ehrenamtlichen Helfer der Bibliothek wünschen Ihnen ein gesundes Neues Jahr 2025.

 

© Veronika Huhnstock E-Mail

Kontakt

Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst
Zeitzer Straße 15
06722 Droyßig
Sprechzeiten der Ämter am Sitz in Droyßig:

Montag        13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag      09:00 - 12:00 Uhr
                 & 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch      Kein Sprechtag
Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr
                  & 13:00 - 15:00 Uhr 
Freitag          Kein Sprechtag

Sprechstunden des Standesamtes:
Auf Anmeldung im Rahmen der Öffnungszeiten der Verwaltung.
Bitte melden Sie sich an!


Bürgermeisterwahl Droyßig 2025

Bundestagswahl 2025*
*Wichtiger Hinweis zur Briefwahl: 

Es besteht die Möglichkeit der Beantragung der Briefwahl im Einwohnermeldeamt

am Freitag, dem  21.02.2025 bis 15.00 Uhr.

Sind Briefwahlunterlagen nicht zugegangen oder abhandengekommen, können neue Wahlscheine noch bis Samstag, 22. Februar 2025, von 8.00 Uhr -12 Uhr im Einwohnermeldeamt beantragt werden. Nach § 25 Abs. 2 BWO (z.B. bei plötzlicher Erkrankung) ist eine Beantragung von Wahlscheinen noch am Wahltag, 23. Februar 2025 bis 15 Uhr möglich ist, § 27 Abs. 4 Satz 2 BWO.

Online Beantragung eines Wahlscheins*

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