Karteikartenabschrift für Führerschein beantragen

Leistungsbeschreibung

Bei Verlust oder Diebstahl Ihres alten Führerscheins benötigen Sie Ersatz. Wenn Sie nach Erwerb der Fahrerlaubnis und nach Ausstellung Ihres alten Führerscheins Ihren Wohnsitz in einen anderen Kreis oder eine andere kreisfreie Stadt verlegt haben, wird ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister (sogenannte Karteikartenabschrift) der ausstellenden Behörde benötigt.

Diese „Karteikartenabschrift“ fordert die für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde auf Amts wegen bei der ausstellenden Behörde an.

Welche Unterlagen werden benötigt?

schriftlicher Antrag

Was sollte ich noch wissen?

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Kreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Burgenlandkreis Burgenlandkreis - Straßenverkehrsamt

Öffnungszeiten

Dienstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr  Donnerstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 15.00 Uhr Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr

Kontakt

Telefon:
03445 73-1515

Sekretariat

Telefon:
03445 73-1505

Führerscheinstelle

Telefon:
03445 73-1510

Kfz-Zulassungswesen

Fax:
03445 73-1599
Web:
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