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Grüße des Verbandsgemeindebürgermeisters

Grüße des Verbandsgemeindebürgermeisters

Herzlich willkommen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst. 

 Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, verehrte Gäste,

mit dieser neuen Internetseite möchten wir alle Einwohner und Gäste recht herzlich begrüßen und wichtige Informationen unserer Verbandsgemeinde und Mitgliedsgemeinden näher bringen.

Die Rubriken sind farblich gekennzeichnet Grün für die Verbandsgemeinde und Mitgliedsgemeinden, Gelb für die Rubrik Kultur+Freizeit, Lila für alles was Familie, Leben und Bildung betrifft und Blau für Wirtschaft und Verkehr.

Neu sind die ICONS unter den großen Bildern. Hier finden Sie das Ratsinformationssystem mit den Terminen von Ratssitzungen und der Aufstellung der Gemeinderäte, das Amtsblatt „Forstkurier“ im aktuellen Jahrgang, aktuelle Straßensperrungen im Burgenlandkreis, den Veranstaltungskalender, die Satzungen der Verbandsgemeinde, Mitteilungen zum Standesamt, die Übernachtungsmöglichkeiten in den einzelnen Gemeinden und den Bürgermelder.

Beim Letzterem haben Sie die Möglichkeit uns Mitteilungen zu Schadenfällen in der Verbandsgemeinde zuzusenden.

Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern Schaffenskraft und Freude in ihrer Heimat und unseren Gästen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt.

Ihr Uwe Kraneis
Verbandsgemeindebürgermeister

 

© Andreas Huhnstock E-Mail

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Kontakt

Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst
Zeitzer Straße 15
06722 Droyßig
Sprechzeiten der Ämter am Sitz in Droyßig:

Montag        13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag      09:00 - 12:00 Uhr
                 & 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch      Kein Sprechtag
Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr
                  & 13:00 - 15:00 Uhr 
Freitag          Kein Sprechtag

Sprechstunden des Standesamtes:
Auf Anmeldung im Rahmen der Öffnungszeiten der Verwaltung.
Bitte melden Sie sich an!


Bürgermeisterwahl Droyßig 2025

Bundestagswahl 2025*
*Wichtiger Hinweis zur Briefwahl: 

Es besteht die Möglichkeit der Beantragung der Briefwahl im Einwohnermeldeamt

am Freitag, dem  21.02.2025 bis 15.00 Uhr.

Sind Briefwahlunterlagen nicht zugegangen oder abhandengekommen, können neue Wahlscheine noch bis Samstag, 22. Februar 2025, von 8.00 Uhr -12 Uhr im Einwohnermeldeamt beantragt werden. Nach § 25 Abs. 2 BWO (z.B. bei plötzlicher Erkrankung) ist eine Beantragung von Wahlscheinen noch am Wahltag, 23. Februar 2025 bis 15 Uhr möglich ist, § 27 Abs. 4 Satz 2 BWO.

Online Beantragung eines Wahlscheins*

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