Dienststellen der Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst (alphabetisch)

Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst - Gewerbe / Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Öffnungszeiten

Montag        13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag      09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr

Adressen
Anschrift
Verbandsgemeinde Droyßiger - Zeitzer Forst
Zeitzer Straße 15
06722Droyßig
Kontakt
Telefon:
034425 414 41
Fax:
034425 27187
Web:
https://www.vgem-dzf.de
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
822, 820, 826 Droyßig, Markt
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein
nur das Erdgeschoss ist ebenerdig und behindertengerecht erreichbar
Zuständigkeiten
  • Anbringen von Plakaten an Straßen beantragen
  • Anliegerbescheinigung beantragen
  • Auskunft über den Winterdienst erhalten
  • Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen
  • Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum beantragen
  • Fundsachen melden
  • Genehmigung zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen
  • Haltung gefährlicher Hunde beantragen
  • Hausnummer beantragen
  • Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne einreichen
  • Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung
  • Standplatzzulassung für Märkte beantragen
  • Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
  • Verunreinigung von Straßen melden

Kontakt

Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst
Zeitzer Straße 15
06722 Droyßig
Sprechzeiten der Ämter am Sitz in Droyßig:

Montag        13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag      09:00 - 12:00 Uhr
                 & 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch      Kein Sprechtag
Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr
                  & 13:00 - 15:00 Uhr 
Freitag          Kein Sprechtag

Sprechstunden des Standesamtes:
Auf Anmeldung im Rahmen der Öffnungszeiten der Verwaltung.
Bitte melden Sie sich an!


Bürgermeisterwahl Droyßig 2025

Bundestagswahl 2025*

Online Beantragung eines Wahlscheins*

*Wichtiger Hinweis zur Briefwahl: Bitte beachten Sie,
dass die Zustellung der Wahlunterlagen aufgrund der verkürzten Zeit bis zur Bundestagswahl erst erfolgen kann, wenn Stimmzettel vorliegen.
Dies wird frühestens ab dem 03.02.2025 sein.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bereits wie gewohnt möglich.

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