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Nachbarschaftshilfe

Allgemeinen Informationen, die laut Pflege-Betreuungs-Verordnung für die Nachbarschaftshilfe vorgegeben:

Zur Anerkennung als Nachbarschaftshelfende ist eine Registrierung bei der Gesellschaft für Prävention im Alter als Landeskoordinierungsstelle Nachbarschaftshilfe Sachsen-Anhalt zwingend notwendig. Die Pflege-Betreuungs-Verordnung legt folgende Voraussetzungen zur Anerkennung als Nachbarschaftshelfende fest:

Die Nachbarschaftshilfe darf nur durch volljährige natürliche Einzelpersonen erbracht werden, die (1)  nicht in häuslicher Gemeinschaft mit der zu unterstützenden Personen leben,
(2)  nicht als Pflegeperson im Sinne des § 19 des Elften Buches Sozialgesetzbuch bei der zu unterstützenden Person tätig sind,
(3)  nicht mit der zu unterstützenden Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind,
(4)  eine vom Land anerkannte Schulung zur Nachbarschaftshilfe absolviert haben,
(5)  eine Unterstützung von höchstens zwei anspruchsberechtigten Pflegebedürftigen gleichzeitig in einem Umfang von insgesamt höchstens 30 Stunden je Kalendermonat erbringen.

Sollten Sie die Voraussetzungen erfüllen und sich als Nachbarschaftshelfende registrieren lassen, füllen Sie bitte das angehängte Formular „Antrag auf Anerkennung als Nachbarschaftshelfende nach § 11 PflBetrVO“ aus und schicken es unterschrieben per Post oder E-Mail (ggf. incl. erforderlicher Nachweise) an die unten stehende Adresse zurück.

Im Fall einer unterstützenden Krankenschwester gilt diese als vorqualifiziert und muss an der Schulung (Punkt 4) nicht teilnehmen.

Im Rahmen der nachbarschaftlichen Unterstützung darf Hilfestellungen jeglicher Art im Alltag geleistet werden, sofern keine pflegerischen oder medizinischen Tätigkeiten durchgeführt werden. Diese Tätigkeiten sollen in den Händen von Fachkräften aus dem Pflegebereich verbleiben.

Unterstützt der registrierte Nachbarschaftshelfende eine hilfebedürftige Person mit Pflegestufe, ist es möglich bei der zuständigen Pflegekasse monatlich den Entlastungsbetrag von maximal 125 Euro abzurechnen und dem Nachbarschaftshelfenden als Aufwandsentschädigung im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit auszuzahlen.

Alle aktuellen Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage:
www.nachbarschaftshilfe-sachsen-anhalt.de

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich gern zur Verfügung.

Stefanie Hamacher
Projektmitarbeiterin

Nachbarschaftshilfe Sachsen-Anhalt
Gesellschaft für Prävention im Alter (PiA) e.V.
Institut an der Hochschule Magdeburg-Stendal
Breitscheidstraße 51
39114 Magdeburg

 

Symbol Beschreibung Größe
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1.2 MB

© Andreas Huhnstock E-Mail

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