Gewerbeangelegenheiten
Gewerbeamt
Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss gem.
§ 14 Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
Das gleiche gilt, wenn
1. der Betrieb verlegt wird,
2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder
Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der
angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder
3. der Betrieb aufgegeben wird.
Für die entsprechende Anzeige (Gewerbeanmeldung, -ummeldung, -abmeldung) sind die jeweiligen amtlich vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden.
Gewerbeanmeldung
Gewerbeummeldung
Gewerbeabmeldung
Sie können diese per PC ausfüllen und ausdrucken oder von Hand (bitte gut lesbar) ausfüllen. Die ausgefüllten Vordrucke übersenden Sie uns bitte per Post.
Kosten:
Gewerbeanmeldung: ab 30,00 €
Gewerbeummeldung: ab 20,00 €
Gewerbeabmeldung: ab 15,00 €
einfache Gewerbeauskunft: ab 13,00 €
erweiterte Gewerbeauskunft: ab 20,00 €
Auszüge aus dem Gewerbezentralregister sind im Einwohnermeldeamt zu beantragen.
Was sollte ich noch wissen?
Die Gewerbeanmeldung ist lediglich eine einseitige Willenserklärung, also eine Anzeige der Tätigkeitsaufnahme. Sie ersetzt jedoch keine Erlaubnis. Bei einem erlaubnispflichtigen Gewerbe ist für den Beginn der Tätigkeit zusätzlich zur Gewerbeanmeldung eine Erlaubnis entsprechend der Gewerbeordnung z.B. Handwerkskarte, Spielhallenerlaubnis, Maklererlaubnis usw. notwendig. Im Einzelfall können unabhängig von der Gewerbeordnung Genehmigungen nach anderen Rechtsgebieten erforderlich sein. Bei Nachfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Für weitere Auskünfte:
Gewerbeamt
Zeitzer Straße 15
034425/ 414-41
E-Mail: ordnungsamt@vgem-dzf.de