Wunschkennzeichen beantragen
Leistungsbeschreibung
Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel
- ein Namenskürzel,
- die Abkürzung Ihrer Firma,
- ein Geburts- oder Hochzeitsdatum oder
- möchten Sie für Ihr Fahrzeug ein in Ihrem Landkreis wieder verfügbares „Altkennzeichen“ zusammen mit einer bestimmten Erkennungsnummer?
Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.
Möchten Sie das Wunschkennzeichen Ihres abgemeldeten Fahrzeugs später wieder im gleichen Verwaltungsbezirk verwenden, können Sie die Erkennungsnummer gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und im Zusammenhang mit der Wiederzulassung oder der Zulassung eines anderen Fahrzeugs erneut beantragen. Eine Reservierung des Wunschkennzeichens verfällt, wenn Sie ein abgemeldetes Fahrzeug umziehen. Setzen Sie sich vorher mit der Zulassungsbehörde in Verbindung.
Achtung:
- Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.
- Ein in einem anderen Zulassungsbezirk reserviertes Wunschkennzeichen kann bei Umzug nicht in den neuen Zulassungsbezirk mitgenommen werden.
Hinweis: Die Zulassungsbehörden versuchen Ihren Wünschen nachzukommen. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen.
Verfahrensablauf
Bei den meisten Zulassungsbehörden können Sie Wunschkennzeichen persönlich, schriftlich oder telefonisch reservieren lassen oder beantragen. Viele Zulassungsbehörden bieten auch einen Onlinedienst im Internet an.
Hinweis: Wie lange Ihr Wunschkennzeichen für Sie reserviert bleibt, erfahren Sie direkt bei der zuständigen Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt
Voraussetzungen
Sie wünschen sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen vorab reserviert haben, benötigen Sie für das Zulassungsverfahren die Reservierungsbestätigung.
Welche Gebühren fallen an?
zusätzlich zu den Gebühren für die Zulassung entstehen Ihnen Gebühren nach Verwaltungsaufwand für
- Wunschkennzeichen: EUR 10,20
- Reservierung: EUR 2,60
Hinweis: Wenn Sie sich bei mehreren Unterscheidungszeichen in einem Verwaltungsbezirk für ein „Altkennzeichen“ entscheiden, müssen Sie erst eine Wunschkennzeichengebühr bezahlen, wenn Sie auch eine bestimmte alpha-numerische Kombination dazu wünschen.
Achtung: Ob die von Ihnen gewünschte Erkennungsnummer von der Zulassungsbehörde zugeteilt werden kann, erfordert eine zusätzliche elektronische Abfrage. Die Gebühren fallen deshalb auch dann an, wenn Ihr Wunschkennzeichen nicht verfügbar ist.
Auch bei Reservierung oder Wiederzuteilung eines bereits zu einem früheren Zeitpunkt zugeteilten Kennzeichens wird die zusätzliche Gebühr erhoben.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie bei Abmeldung Ihres Fahrzeugs Ihr Kennzeichen später im gleichen Verwaltungsbezirk wieder verwenden möchten, können Sie dieses bei den meisten Zulassungsbehörden gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und auch im Zusammenhang mit der Zulassung eines anderen Fahrzeugs wieder beantragen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Burgenlandkreis Straßenverkehrsamt Nebenstelle Weißenfels
Öffnungszeiten
Montag:08.30 - 11.30 Uhr
Dienstag:
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag:
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
Freitag:
08.30 - 11.30 Uhr
Sprechtag SG Führerscheinstelle - nur für Anträge zum Ersterwerb (restliche Führerscheinangelegenheiten nur im Standort Naumburg)
Dienstag: 13.00 - 17.30 Uhr
Am Stadtpark 6
06667Weißenfels
06618Naumburg (Saale)
06601Naumburg (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 03443 372-233
Array
- Telefon:
- 03443 372-137
Array
- Telefon:
- 03443 372-136
Array
- Telefon:
- 03443 372-232
Array
- Fax:
- 03443 372-236
- Telefon:
- 03443 372-230
Array
- Telefon:
- 03443 372-235
Array
- Telefon:
- 03443 372-234
Array
- Telefon:
- 03443 372-231
Array
- E-Mail:
- strassenverkehrsamt [at] blk.de
- Web:
- www.burgenlandkreis.de
Burgenlandkreis Straßenverkehrsamt Nebenstelle Zeitz
Öffnungszeiten
Montag:08.30 - 11.30 Uhr
Dienstag:
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag:
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
Freitag:
08.30 - 11.30 Uhr
Sprechtag SG Führerscheinstelle - nur für Anträge zum Ersterwerb (restliche Führerscheinangelegenheiten nur im Standort Naumburg)
Dienstag:
13.00 - 17.30 Uhr
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)
06712Zeitz
06601Naumburg (Saale)
Kontakt
- Fax:
- 03441 879-304
Array
- Telefon:
- 03441 879-234
Array
- Telefon:
- 03441 879-233
Array
- Telefon:
- 03441 879-231
Array
- Telefon:
- 03441 879-232
Array
- Telefon:
- 03441 879-235
Array
- E-Mail:
- strassenverkehrsamt [at] blk.de
- Web:
- www.burgenlandkreis.de
Burgenlandkreis Straßenverkehrsamt
Öffnungszeiten
Dienstag:
08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag:
08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag:
08.30 - 11.30 Uhr
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)
06618Naumburg (Saale)
06618Naumburg (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 03445 73-1515
Array
- Telefon:
- 03445 73-1505
Array
- Telefon:
- 03445 73-1510
Array
- Fax:
- 03445 73-1599
- E-Mail:
- strassenverkehrsamt [at] blk.de
- Web:
- Der Burgenlandkreis im Herzen Mitteldeutschlands