Verunreinigung von Straßen melden
Leistungsbeschreibung
Die Straßenreinigung dient der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit bzw. Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes von Städten und Kommunen.
Sie obliegt - bis auf wenige Ausnahmen - den Eigentümern oder Besitzern der durch die öffentliche Straße erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke.
Wo, wie und wie oft die Straßenreinigung durch die Anlieger zu erfolgen hat, ist in den Straßenreinigungssatzungen der Städte und Kommunen geregelt.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Auskünfte zur Straßenreinigung erteilt Ihnen das jeweils zuständige Ordnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst - Tiefbau
Öffnungszeiten
Montag 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Zeitzer Straße 15
06722Droyßig
Kontakt
- Telefon:
- 034425 414 34
- Fax:
- 034425 27187
- E-Mail:
- info [at] vgem-dzf.de
- Web:
- https://www.vgem.dzf.de