Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Leistungsbeschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen zur Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben, die dem öffentlichen Interesse dienen und die ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden können.

Förderfähige Vorhaben:

  • Wasserversorgungsanlagen für die öffentliche Versorgung
  • Abwasseranlagen für die öffentliche Entsorgung
  • Wasserbauten an Gewässern 2. Ordnung

Gefördert werden:

Körperschaften des öffentlichen Rechts (Gemeinden, Gemeindeverbände, Verwaltungsgemeinschaften, kommunale Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände)

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Burgenlandkreis Amt für Natur- und Gewässerschutz

Öffnungszeiten

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
Freitag
08.30 - 11.30 Uhr
Anschrift
Postanschrift Amt für Natur- und Gewässerschutz
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)
Diese Adresse bitte als Postanschrift verwenden!
Besucheradresse
Am Stadtpark 6
06667Weißenfels

Kontakt

Fax:
03443 372-240
Telefon:
03443 372-241
Web:
www.burgenlandkreis.de

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