Kinderreisepass melden wegen Verlust

Leistungsbeschreibung

Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst - Einwohnermeldeamt

Öffnungszeiten

in Droyßig
Montag:       13:00-15:00 Uhr
Dienstag:     09:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 und 13:00-15:00 Uhr



Anschrift
VerbGem Droyßiger-Zeitzer Forst
Zeitzer Str. 15
06722Droyßig
Anschrift
Verbandsgemeinde Droyßiger - Zeitzer Forst
Zeitzer Straße 15
06722Droyßig

Kontakt

Telefon:
034425 414 51
Fax:
034425 27187
Web:
https://www.vgem-dzf.de

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