Trinkwasserabgabe zahlen
Leistungsbeschreibung
Die Trinkwasserversorgung der Bürger bzw. der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser eine Gebühr erhoben, die sich je nach Kalkulationsbasis in eine Grundgebühr und eine Gebühr pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als eine Mengengebühr darstellt.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die Anschlusskosten verschieden und richtet sich nach den Regularien der Wasserversorger; sie muss dort erfragt werden.
Versorger in diesem Sinne können z. B. Wasserversorgungsverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder andere Gesellschaften sein, die von den Städten und Gemeinden mit der Wasserversorgung beauftragt wurden.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Burgenlandkreis Amt für Natur- und Gewässerschutz
Öffnungszeiten
Dienstag08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
Freitag
08.30 - 11.30 Uhr
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)
06667Weißenfels
Kontakt
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- 03443 372-240
- Telefon:
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- E-Mail:
- umweltamt [at] blk.de
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- www.burgenlandkreis.de
Burgenlandkreis Gesundheitsamt
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Freitag
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Sprechtage in Nebra - nach telefonischer Vereinbarung
Sprechtage in Zeitz
Dienstag - wie allgemeine Sprechzeiten
weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)
06601Naumburg (Saale)
Kontakt
- Fax:
- 03445 73-1675
Array
- Fax:
- 03443 372-362
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- 03443 372-363
- Web:
- www.burgenlandkreis.de
- E-Mail:
- gesundheitsamt [at] blk.de