Trinkwasserabgabe zahlen

Leistungsbeschreibung

Die Trinkwasserversorgung der Bürger bzw. der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser eine Gebühr erhoben, die sich je nach Kalkulationsbasis in eine Grundgebühr und eine Gebühr pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als eine Mengengebühr darstellt.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.

Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die Anschlusskosten verschieden und richtet sich nach den Regularien der Wasserversorger; sie muss dort erfragt werden.

Versorger in diesem Sinne können z. B. Wasserversorgungsverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder andere Gesellschaften sein, die von den Städten und Gemeinden mit der Wasserversorgung beauftragt wurden.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Burgenlandkreis Amt für Natur- und Gewässerschutz

Öffnungszeiten

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
Freitag
08.30 - 11.30 Uhr
Anschrift
Postanschrift Amt für Natur- und Gewässerschutz
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)
Diese Adresse bitte als Postanschrift verwenden!
Besucheradresse
Am Stadtpark 6
06667Weißenfels

Kontakt

Fax:
03443 372-240
Telefon:
03443 372-241
Web:
www.burgenlandkreis.de

Burgenlandkreis Gesundheitsamt

Öffnungszeiten

Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag 08.30 - 11.30 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Freitag 08.30 - 11.30 UhrSprechtage in Nebra - nach telefonischer VereinbarungSprechtage in ZeitzDienstag - wie allgemeine Sprechzeitenweitere Termine nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Fax:
03445 73-1675
Fax:
03443 372-362
Telefon:
03443 372-363

Saale-Unstrut überrascht