Bibliotheksausweis beantragen

Leistungsbeschreibung

Durch kommunale öffentliche Bibliotheken werden publizierte Informationen bereitgestellt.  Sie sind Teil des Bildungssystems und dienen der schulischen, beruflichen, allgemeinen und kulturellen Bildung.  Sie vermitteln Medien- und Informationskompetenz und unterstützen in besonderer Weise die Leseförderung bei Kindern und Jugendlichen. Neben der Bereitstellung von fremdsprachiger Literatur finden auch interkulturelle Veranstaltungen (z.B. Lesungen) statt. Zur Verfügung stehen verschiedene Angebote wie z.B. Bücher, Zeitungen/Zeitschriften, Noten, Karten, Hörbücher, CDs, DVDs, CD-ROM, Blus-Ray-Discs und Online-Medien.

Zur Nutzung der vorhandenen Angebote ist ein Benutzerausweis notwendig.

Voraussetzungen

Notwendig ist ein Benutzerausweis für die Ausleihe nach Hause, Nutzung der Präsenzbestände in  Lesesälen und  für die Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitungen/Zeitschriften.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Ausstellung des Benutzerausweises ist die Vorlage des Personalausweises bzw. des Passes mit aktueller Meldebescheinigung erforderlich. Kinder und Jugendliche benötigen die Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters.

Welche Fristen muss ich beachten?

 Die in der Benutzungsordnung der Bibliothek festgelegten Ausleihfristen für bestimmte Medienformen sind vom Nutzer zu beachten.

Bearbeitungsdauer

keine

Rechtsgrundlage

Auf der Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt erlassen die Kommunen Gebühren- und Benutzungssatzungen für die Nutzung ihrer Biblioth ek.

Bibliothekswesen ( Sachsen-Anhalt )

Auf der Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt erlassen die Kommunen Gebühren- und Benutzungssatzungen für die Nutzung ihrer Bibliothek.

Was sollte ich noch wissen?

Bibliotheken sind in der Regel kommunale Einrichtungen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst - Kita/GS

Öffnungszeiten

Montag        13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag      09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr

Anschrift
Verbandsgemeinde Droyßiger - Zeitzer Forst
Zeitzer Straße 15
06722Droyßig

Kontakt

Telefon:
034425 414 28
Telefon:
034425 414 18
Telefon:
034425 414 29
Fax:
034425 27187
Web:
https://www.vgem-dzf.de

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