Kindertagesbetreuung anmelden

Leistungsbeschreibung

Die Kindertagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung, wie einer Krippe, dem Kindergarten oder einem Hort.  

Kindertageseinrichtungen haben folgende Aufgaben: 

  • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. 

  • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie. 

  • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können. 

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. 

Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren: 

  • Alter 

  • Entwicklungsstand 

  • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten 

  • Lebenssituation 

  • Interessen und Bedürfnisse 

  • ethnische Herkunft. 

Sie schließen mit dem Träger der Kindertageseinrichtung einen Betreuungsvertrag. Im Betreuungsvertrag legen Sie den Umfang der Betreuung fest. 

Verfahrensablauf

Sie sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren und Ihre Wünsche, zum Beispiel den Betreuungsumfang oder Ort der Betreuung, anmelden.

Der persönliche Kontakt oder das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist daneben auch sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung oder vor Abschluss des Betreuungsvertrages ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an. 

Voraussetzungen

  • Kinder bis zum 3. Geburtstag: Ihr Kind darf in eine Krippe gehen.  

  • Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt: Ihr Kind darf in einen Kindergarten gehen. 

  • Ab Schuleintritt bis zum 14. Geburtstag: Ihr Kind darf einen Hort besuchen. 

  • Der gewöhnliche Aufenthalt Ihres Kindes ist in Sachsen-Anhalt. 

Was sollte ich noch wissen?

Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese müssen freie Plätze nachweisen. 

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Kindertagesstätte "Waldameisen" Wetterzeube

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 6:00 Uhr - 17:00 Uhr

 

Anschrift
Kindertagesstätte "Waldameisen" Wetterzeube
Schulstraße 11
06722Wetterzeube

Kontakt

Telefon:
036693 22488

Kindertagesstätte "Gänseblümchen" Kretzschau

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 06:00 - 17:00 Uhr

 

 

Anschrift
Kindertagesstätte "Gänseblümchen" Kretzschau
Straße des Friedens 4
06712Kretzschau

Kontakt

Telefon:
03441 6199051 Kinderkrippe
Telefon:
03441 216940

Kindertagesstätte "Abenteuerland" Bröckau

Anschrift
Kindertagesstätte "Abenteuerland" Bröckau
Hirtenberg 35
06712Schnaudertal (Bröckau)

Kontakt

Telefon:
034423 291387

Kindertagesstätte "Bärenstark" Droßdorf

Anschrift
Kindertagesstätte "Bärenstark" Droßdorf
Schulweg 26
06712Gutenborn (Droßdorf)

Kontakt

Telefon:
03441 215460

Kindertagesstätte "Burgmäuse" Haynsburg

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 6:00 - 17:00 Uhr

 

Anschrift
Kindertagesstätte "Burgmäuse" Haynsburg
Burgstraße 10
06722Wetterzeube (Haynsburg)

Kontakt

Telefon:
034425 27626

Kindertagesstätte "Haus der Zwerge" Heuckewalde

Anschrift
Kindertagesstätte "Haus der Zwerge" Heuckewalde
Schulstraße 16
06712Gutenborn (Heuckewalde)

Kontakt

Telefon:
034423 21291

Kindertagesstätte "Bärenkinder" Droyßig

Anschrift
Kindertagesstätte "Bärenkinder" Droyßig
Wilhelm-Kritzinger-Straße 4a
06722Droyßig

Der Hort befindet sich in der Grundschule Droyßig

Kontakt

Telefon:
034425 21314

Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst - Kita/GS

Öffnungszeiten

Montag        13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag      09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr

Anschrift
Verbandsgemeinde Droyßiger - Zeitzer Forst
Zeitzer Straße 15
06722Droyßig

Kontakt

Telefon:
034425 414 28
Telefon:
034425 414 18
Telefon:
034425 414 29
Fax:
034425 27187
Web:
https://www.vgem-dzf.de

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