Erlaubnis für Tankstelle beantragen
Leistungsbeschreibung
Als Betreiber einer Tankstelle müssen Sie diese vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.
Verfahrensablauf
Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.
An wen muss ich mich wenden?
ST-Landesvalidierung 2. Charge ( Sachsen-Anhalt )
Baubehörde, Landesamt für Verbraucherschutz (ehemals Gewerbeaufsichtsamt)
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige ist vor Inbetriebnahme der Tankstelle bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
ST-Landesvalidierung 2. Charge ( Sachsen-Anhalt )
Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.
Unterstützende Institutionen
ST-Landesvalidierung 2. Charge ( Sachsen-Anhalt )
Industrie- und Handelskammer
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt