Öffentlicher Personennahverkehr
Leistungsbeschreibung
Der Begriff Schienenpersonennahverkehr umfasst die allgemein zugängliche Beförderung von Personen in Zügen, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Zuges die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Burgenlandkreis Amt für ländliche Entwicklung
Öffnungszeiten
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag 08.30 - 11.30 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Freitag 08.30 - 11.30 UhrKontakt
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- Fax:
- 03445 73-2952
- E-Mail:
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