Saisonkennzeichen beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ihr Fahrzeug nur saisonal nutzen möchten, können Sie ein Saisonkennzeichen beantragen. Es erspart Ihnen die jährliche An- und Abmeldung im Frühjahr bzw. im Herbst. Die Beantragung kann durch Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.
Den Betriebszeitraum des Fahrzeuges - mindestens 2, höchstens 11 Monate - bestimmen Sie. Gewählt werden können nur volle Monate, d.h. der Beginn ist immer am ersten, das Ende am letzten Tag des Monats.
Das Saisonkennzeichen kann vor diesem Zeitraum beantragt werden. Das Fahrzeug ist dann dauerhaft zugelassen, darf aber nur während der gewählten Monate, betrieben werden. Dieser Zeitraum wird auf dem amtlichen Kennzeichen eingeprägt.
Nach § 5 Abs. 1 Nummer 5 KraftStG dauert die Steuerpflicht bei saisonaler Zulassung solange an, wie das Kennzeichen geführt wird, mindestens 1 Monat.
Hinweis:
Bei einem Import ist das Fahrzeug der Kfz-Zulassungsbehörde vorzuführen.
Sind Abgasuntersuchungen, Hauptuntersuchungen oder Sicherheitsprüfungen außerhalb des Zulassungszeitraums fällig, sind diese im ersten Monat der nächsten Zulassungsperiode durchzuführen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Original oder beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate),
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (hierbei Nachweis der Anschrift erforderlich),
- bei Vertretung des Halters: Vollmacht
- Zulassungs-Bescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungs-Bescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung
- HU-Bescheinigung
- Kennzeichen, wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Was sollte ich noch wissen?
Wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Burgenlandkreis Burgenlandkreis - Straßenverkehrsamt
Öffnungszeiten
Dienstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 15.00 Uhr Freitag: 08.30 - 11.30 UhrKontakt
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- strassenverkehrsamt [at] blk.de
Burgenlandkreis Straßenverkehrsamt Nebenstelle Weißenfels
Öffnungszeiten
Montag:08.30 - 11.30 Uhr
Dienstag:
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag:
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
Freitag:
08.30 - 11.30 Uhr
Sprechtag SG Führerscheinstelle - nur für Anträge zum Ersterwerb (restliche Führerscheinangelegenheiten nur im Standort Naumburg)
Dienstag: 13.00 - 17.30 Uhr
Am Stadtpark 6
06667Weißenfels
06618Naumburg (Saale)
06601Naumburg (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 03443 372-233
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- E-Mail:
- strassenverkehrsamt [at] blk.de
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- www.burgenlandkreis.de
Burgenlandkreis Straßenverkehrsamt Nebenstelle Zeitz
Öffnungszeiten
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Donnerstag:
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Freitag:
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Sprechtag SG Führerscheinstelle - nur für Anträge zum Ersterwerb (restliche Führerscheinangelegenheiten nur im Standort Naumburg)
Dienstag:
13.00 - 17.30 Uhr
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)
06712Zeitz
06601Naumburg (Saale)
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