Ausnahme vom Naturschutz beantragen
Leistungsbeschreibung
Zuständig für den Naturschutz und die Umsetzung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden. Das Landesverwaltungsamt als obere Naturschutzbehörde weist Naturschutzgebiete aus und betreut diese, kann aber auch Ausnahmegenehmigungen von den Verboten der Naturschutzgebiete erteilen sowie artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen ausstellen. Für artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen sind in einigen Fällen auch die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt bei den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Burgenlandkreis Amt für Natur- und Gewässerschutz
Öffnungszeiten
Dienstag08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
Freitag
08.30 - 11.30 Uhr
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)
06667Weißenfels
Kontakt
- Fax:
- 03443 372-240
- Telefon:
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- E-Mail:
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