Leichenpass beantragen

Leistungsbeschreibung

Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es sind ggf. Unterlagen erforderlich, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt des Sterbeortes.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Burgenlandkreis Gesundheitsamt

Öffnungszeiten

Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag 08.30 - 11.30 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Freitag 08.30 - 11.30 UhrSprechtage in Nebra - nach telefonischer VereinbarungSprechtage in ZeitzDienstag - wie allgemeine Sprechzeitenweitere Termine nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Fax:
03445 73-1675
Fax:
03443 372-362
Telefon:
03443 372-363

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