Überwachung des Lärmschutzes beantragen

Leistungsbeschreibung

Lärmschutz bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz vor belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm. Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen.

Zum Lärmschutz gehört u.a. eine vorsorgende Planung wie zum Beispiel die Konzentration des Lärms auf Bereiche, wo er ohnehin nicht vermeidbar ist und möglichst wenige stört.

Im Sinne des Lärmschutzes erfolgt eine sinnvolle Zuordnung von Wohn- und Industriegebieten mit den Mitteln der Bauleitplanung .

Die heutzutage vielseitigsten baulichen Maßnahmen sind Lärmschutzwände, Lärmschutzwälle, Lärmschutztunnel und Schallschutzmauern. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen mit Fördermaßnahmen des Landes, des Bundes und der EU unterstützt werden. Ansprechpartner und zuständig für die Förderung ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Das Landesamt für Umweltschutz wirkt bei der Lärmkartierung und der Lärmminderungsplanung mit.

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Burgenlandkreis Umweltamt

Öffnungszeiten

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 17.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr

Freitag
08.30 - 11.30 Uhr
Anschrift
Postanschrift Umweltamt
Am Stadtpark 6
06667Weißenfels
Postanschrift
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)
Diese Adresse bitte als Postanschrift verwenden!
Postfach 1151
06601Naumburg (Saale)

Kontakt

Telefon:
03443 372-241
Fax:
03443 372-240
Web:
www.burgenlandkreis.de

Saale-Unstrut überrascht