Förderung für den Bau von Kläranlagen beantragen
Leistungsbeschreibung
Kleinkläranlagen werden auch in Zukunft als ein wesentlicher Anteil der Abwasserbeseitigung in Sachsen-Anhalt zum Einsatz kommen. Es sind bundesweit einheitliche Mindestanforderungen in der Abwasserverordnung für die Einleitung von Abwasser aus Kleinkläranlagen festgelegt. Zur Einhaltung dieser Anforderungen benötigen die Kleinkläranlagen grundsätzlich eine biologische Reinigungsstufe. Die als Dauerlösung meist im ländlichen Bereich betriebenen Anlagen müssen dem Stand der Technik angepasst werden.
Das Land und die Investitionsbank Sachsen-Anhalt helfen Grundstückseigentümern bei der Finanzierung des Neubaus oder der Umrüstung von Kleinkläranlagen mit dem zinsgünstigen Darlehen "Sachsen-Anhalt KLAR".
Finanziert werden kann ein Neubau oder eine Umrüstung einer Kleinkläranlage oder abflusslosen Sammelgrube
Insbesondere:
- Investitionskosten inklusive Planungsleistungen und Kosten für die Erstellung notwendiger Zufahrtswege
- Verwaltungsgebühren sowie Ausgaben, die der Abnahme und Freigabe der Kleinkläranlage oder abflusslosen Sammelgrube dienen.
Antragsberechtigt sind:
- private Grundstückseigentümer
- Erbbauberechtigte
Was sollte ich noch wissen?
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Burgenlandkreis Amt für Natur- und Gewässerschutz
Öffnungszeiten
Dienstag08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
Freitag
08.30 - 11.30 Uhr
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)
06667Weißenfels
Kontakt
- Fax:
- 03443 372-240
- Telefon:
- 03443 372-241
- E-Mail:
- umweltamt [at] blk.de
- Web:
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