Pflegesachleistung für gesetzlich Pflegeversicherte beantragen

Leistungsbeschreibung

Das jeweils zuständige Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.

Weiterführende Informationen zu Hilfen für Senioren beim Alleinbleiben finden Sie hier .

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Burgenlandkreis Burgenlandkreis - Sozialamt

Öffnungszeiten

Dienstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr  Donnerstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 15.00 Uhr Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr

Kontakt

Fax:
03445 73-1230
Telefon:
03445 73-1266
Telefon:
03445 73-1293

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