Haltung von Nutztieren - Anzeige

Leistungsbeschreibung

Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:

  • Rinder
  • Schweine
  • Schafe
  • Ziegen
  • Einhufer
  • Hühner
  • Enten
  • Gänse
  • Fasane
  • Perlhühner
  • Rebhühner
  • Tauben
  • Truthühner
  • Wachteln
  • Laufvögel
  • Gehegewild
  • Kameliden
  • andere Klauentiere
  • Fische in Aquakulturbetrieben
  • Bienen
     

Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.

ST-Landesvalidierung 2. Charge ( Sachsen-Anhalt )

Veterinäramt (Landkreis/kreisfreie Stadt)

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige hat vor der Tierhaltung zu erfolgen.

ST-Landesvalidierung 2. Charge ( Sachsen-Anhalt )

Wenden Sie sich an das zuständige Veterinäramt.

Was sollte ich noch wissen?

Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Burgenlandkreis Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Öffnungszeiten

Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag 08.30 - 11.30 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Freitag 08.30 - 11.30 Uhr

Kontakt

Fax:
03443 372-303
Telefon:
03443 372-301

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