Personalausweis beantragen neu wegen Namensänderung bei Scheidung

Leistungsbeschreibung

Wenn sich Ihr Name nach einer Scheidung geändert hat, ist der Personalausweis (wegen falscher Namensangabe) ungültig und Sie müssen einen neuen beantragen.

Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Scheidungsurteil
  • gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

Welche Gebühren fallen an?

  • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: EUR 28,80
  • für Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80
  • für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
  • für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
  • Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
  • Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
  • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst - Einwohnermeldeamt

Öffnungszeiten

in Droyßig
Montag:       13:00-15:00 Uhr
Dienstag:     09:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 und 13:00-15:00 Uhr

Anschrift
Verbandsgemeinde Droyßiger - Zeitzer Forst
Zeitzer Straße 15
06722Droyßig

Kontakt

Telefon:
034425 414 52
Fax:
034425 27187
Web:
https://www.vgem-dzf.de/

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