Genehmigung von Tierversuchen beantragen
Leistungsbeschreibung
Für die Durchführung von Tierversuchen an Wirbeltieren ist eine Genehmigung des Versuchsvorhabens durch die zuständige Behörde erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Genehmigung ist ein schriftlicher Antrag mit allen erforderlichen Angaben zum Versuchsvorhaben einzureichen.
Die notwendigen Angaben für den Antrag können Sie dem Informationsblatt entnehmen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt - Referat Verbraucherschutz,Veterinärangelegenheiten
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.Kontakt
- Telefon:
- 0345 514-2654
- Fax:
- 0345 514-1444
- E-Mail:
- poststelle [at] lvwa.sachsen-anhalt.de