Gebäudeeinmessung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Gebäude neu errichten oder in seiner Größe verändern, müssen Sie dies erfassen lassen.

Der Grundriss und die Lage des Gebäudes werden vor Ort bestimmt und das Ergebnis in das Liegenschaftskataster übernommen.

Dieser Vorgang heißt Gebäudeeinmessung. Bei der Gebäudeeinmessung können Grundriss und Lage des Gebäudes in das Liegenschaftskataster übernommen werden. Für die Fortführung des Liegenschaftskatasters müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen.

Diese Unterlagen müssen von einer Vermessungsingenieurin oder einem -ingenieur erstellt werden. Sie als Eigentümerin oder Eigentümer müssen die Vermessungsingenieurin oder den Vermessungsingenieur privatrechtlich beauftragen.  

Verfahrensablauf

  • Sie beauftragen eine Vermessungsingenieurin oder einen -ingenieur.
  • Die Vermessungsingenieurin oder der -ingenieur erstellt geeignete Unterlagen.
  • Sie beantragen die Übernahme der Gebäudeeinmessung beim Landesamt für Vermessung und Geoinformationen (LVermGeo).
  • Das LVermGeo prüft Ihre Unterlagen.
  • Das LVermGeo übernimmt die Daten in das Liegenschaftskataster.

Voraussetzungen

  • das Gebäude wurde neu gebaut und ist größer als ca. 10 m²
  • oder das Gebäude wurde in der Größe durch Anbau oder Teilabriss verändert
  • Ihnen gehört das Gebäude

Welche Unterlagen werden benötigt?

Reichen Sie nach der Gebäudeeinmessung durch die Vermessungsingenieurin oder den –ingenieur die geeigneten Unterlagen beim LVermGeo ein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das LVermGeo setzt eine Frist, in der Sie die Gebäudeeinmessung beantragen müssen. Stellen Sie innerhalb dieser Frist keinen Antrag, veranlasst das LVermGeo ohne Antrag die Erfassung Ihres Gebäudes.

Bearbeitungsdauer

Nach Eingang der Unterlagen beim LVermGeo zeitnah.

Anträge / Formulare

Sie können die Einreichung geeigneter Unterlagen für den Gebäudenachweis (Gebäudeeinmessung) online beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beantragen.            

Was sollte ich noch wissen?

Wenden Sie sich an eine Vermessungsingenieurin oder einen -ingenieur und an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Blache, Gunnar - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Öffnungszeiten

Mo. 09:00 - 18:00 Uhr Di. - Do. 08:00  - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 16:00  Uhr

Kontakt

Telefon:
03445 71770
Fax:
03445 717732

Eisenschmidt, Ralph - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Öffnungszeiten

Mo. - Do. 07:30 -17:30 Uhr Fr. 07:00 - 15:00 Uhr  weitere Termine nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon:
034443 50200
Fax:
034443 50250

Vermessungsbüro Keidel GbR

Kontakt

Telefon:
03445 772345

Sengewald, Benno - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Öffnungszeiten

Mo. - Do. 07:00 -  16:00 Uhr Fr. 07:00 - 15:00 Uhr

Kontakt

Telefon:
03443 300186
Fax:
03443 300187

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