Futtermittelzulassung beantragen
Leistungsbeschreibung
Futtermittel sind in Deutschland mit einem Wert von ca. 10 Mrd. Euro das bedeutendste landwirtschaftliche Betriebsmittel. Der Bedarf an Futtermitteln liegt bei ca. 66 Mio. Tonnen jährlich, was ca. dem 8-fachen des Getreideverbrauches für die menschliche Ernährung entspricht.
Geschieht die Erzeugung und Verwendung der Futtermittel nicht gezielt, sorgfältig und qualitätsorientiert, entstehen erhebliche ökonomische Verluste, unter Umständen Verbraucherschäden und Umweltbelastungen. Durch eine Produkt begleitende amtliche Überwachung auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Futtermitteln
(kurz: Futtermittelkontrolle) soll dies verhindert und zugleich der vorsorgende Verbraucherschutz gestärkt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt bei den Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Das Landesverwaltungsamt, Referat Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten hat die Fachaufsicht über die Veterinärbehörden.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Burgenlandkreis Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Öffnungszeiten
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag 08.30 - 11.30 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Freitag 08.30 - 11.30 UhrKontakt
- Fax:
- 03443 372-303
- Telefon:
- 03443 372-301
- E-Mail:
- veterinaeramt [at] blk.de