Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte kontaktieren

Leistungsbeschreibung

Frauenhäuser gewähren jeder von psychischer, physischer und /oder von sexueller und häuslicher Gewalt bedrohten oder betroffenen Frau und ihren Kindern sowie von Stalking (Verfolgung, Belästigung durch Verehrer) betroffenen Frauen Schutz, Beratung, Begleitung und Unterstützung.

Die Aufenthaltsdauer von Betroffenen im Frauenhaus liegt ungefähr bei drei Tagen und kann sich in Ausnahmefällen über mehrere Monate erstrecken. Männern ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet.

Telefonnummern der Frauenhäuser und deren Beratungsstellen finden Sie in örtlichen Telefonbüchern oder erfragen Sie bei Wohlfahrtsverbänden, kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und Jugend- oder Sozialämtern.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Burgenlandkreis Burgenlandkreis - Gleichstellungsbeauftragte

Öffnungszeiten

Dienstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr  Donnerstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 15.00 Uhr Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr

Kontakt

Telefon:
03445 73-1607

Mitarbeitende

FrauBarbaraDöring

Burgenlandkreis - Gleichstellungsbeauftragte

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