Adressänderung im Personalausweis beantragen
Leistungsbeschreibung
Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
Verfahrensablauf
Ihre neue Anschrift muss auf Ihrem Personalausweis vermerkt werden.
Melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
Dort legen Sie Ihren aktuellen Ausweis und Ihre neue Adresse vor.
Auf Ihrem Personalausweis wird ein Aufkleber mit der neuen Anschrift angebracht. Die neue Adresse wird auch auf dem Chip Ihres Ausweises gespeichert.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
Voraussetzungen
Ihre Anschrift hat sich geändert.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben
- bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde ggf. vorhandenen Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Änderung schnellstmöglich beantragen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Was sollte ich noch wissen?
Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Stelle auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt