Energieversorgung: Belieferung von Haushaltskunden durch Energieversorgungsunternehmen anzeigen

Leistungsbeschreibung

Energieversorgungsunternehmen, die Haushaltskunden mit Elektrizität und Gas beliefern, müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen ihrer Firma unverzüglich anzeigen.

Die Regulierungsbehörde kann die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mit der Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit ist das Vorliegen der

  • personellen,
  • technischen und
  • wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der
  • Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung

darzulegen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist beginnt unverzüglich mit der Ausübung der Tätigkeit

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen als Regulierungsbehörde.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst - Sachgebietsleiterin Liegenschaften

Öffnungszeiten

Montag        13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag      09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr

Anschrift
Verbandsgemeinde Droyßiger - Zeitzer Forst
Zeitzer Straße 15
06722Droyßig

Kontakt

Telefon:
034425 414 36
Fax:
034425 27187
Web:
https://www.vgem-dzf.de

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