Einschulungsuntersuchung vereinbaren
Leistungsbeschreibung
Bevor Ihr Kind in die Schule gehen darf, muss es amtsärztlich untersucht worden sein.
Bei einer Einschulungsuntersuchung werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt, um den Entwicklungsstand Ihres Kindes einschätzen zu können.
Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt Ihr Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Spezielle Hinweise: Einschulungsuntersuchung in LANDKREIS Burgenlandkreis ( Burgenlandkreis )
Bei uns macht dies immer der Landrat, weil ihm Bildung wichtig ist.
Verfahrensablauf
- Die Einschulungsuntersuchung findet ein Jahr vor Schulbeginn statt.
- Der Untersuchungstermin wird Ihnen bekannt gegeben.
- Die amtsärztliche Untersuchung wird in Ihrem Beisein durchgeführt.
- Im Anschluss findet noch eine Beratung mit dem Arzt oder der Ärztin statt.
Voraussetzungen
- Mindestalter 5 Jahre
- Die Untersuchung findet 1 Jahr vor der Einschulung des Kindes statt.
- Ihr Kind muss in der Grundschule angemeldet sein
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Untersuchung benötigen Sie
- Untersuchungsheft (gelbes Heft)
- Impfausweis
- ausgefüllter Elternfragebogen (wird Ihnen mit dem Terminvorschlag zugesendet)
- wenn vorhanden: Brille, Hörgeräte
Bearbeitungsdauer
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird ein Termin für die Untersuchung vereinbart. Sollten Sie den Termin nicht einhalten können, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung. Dann wird ein neuer Termin vereinbart.
Was sollte ich noch wissen?
Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Burgenlandkreis Gesundheitsamt
Öffnungszeiten
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag 08.30 - 11.30 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Freitag 08.30 - 11.30 UhrSprechtage in Nebra - nach telefonischer VereinbarungSprechtage in ZeitzDienstag - wie allgemeine Sprechzeitenweitere Termine nach telefonischer VereinbarungKontakt
- Fax:
- 03445 73-1675
- Fax:
- 03443 372-362
- Telefon:
- 03443 372-363
- E-Mail:
- gesundheitsamt [at] blk.de