Diebstahl eines Reisepasses melden
Leistungsbeschreibung
Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss unverzüglich (ohne Schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst - Einwohnermeldeamt
Öffnungszeiten
in Droyßig
Montag: 13:00-15:00 Uhr
Dienstag: 09:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 und 13:00-15:00 Uhr
Zeitzer Str. 15
06722Droyßig
Zeitzer Straße 15
06722Droyßig
Kontakt
- Telefon:
- 034425 414 51
- Fax:
- 034425 27187
- E-Mail:
- einwohnermeldeamt [at] vgem-dzf.de
- Web:
- https://www.vgem-dzf.de