Bodendenkmalpflege
Leistungsbeschreibung
Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag
- Lageplan
- Flurkarte mit Eintrag des Eingriffs
- ggf. weitere Unterlagen auf Anforderung
Was sollte ich noch wissen?
Zuständig für Anträge auf Ausgrabungen, Erdarbeiten an Stellen mit Bodendenkmalen und Entgegennahme von Bodenfunden ist zunächst die untere Denkmalschutzbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Burgenlandkreis Burgenlandkreis - Bauordnungsamt
Öffnungszeiten
Dienstag08.30 Uhr - 11.30 Uhr 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag 08.30 Uhr - 11.30 UhrNebra und ZeitzDienstag 08.30 Uhr - 11.30 Uhr 13.00 Uhr - 17.00 UhrKontakt
- Fax:
- 03443 372-156
- Telefon:
- 03443 372-155
- E-Mail:
- bauordnungsamt [at] blk.de