Bodendenkmalpflege

Leistungsbeschreibung

Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Lageplan
  • Flurkarte mit Eintrag des Eingriffs
  • ggf. weitere Unterlagen auf Anforderung

Was sollte ich noch wissen?

Zuständig für Anträge auf Ausgrabungen, Erdarbeiten an Stellen mit Bodendenkmalen und Entgegennahme von Bodenfunden ist zunächst die untere Denkmalschutzbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Burgenlandkreis Burgenlandkreis - Bauordnungsamt

Öffnungszeiten

Dienstag08.30 Uhr - 11.30 Uhr 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag 08.30 Uhr - 11.30 UhrNebra und ZeitzDienstag 08.30 Uhr - 11.30 Uhr 13.00 Uhr - 17.00 Uhr

Kontakt

Fax:
03443 372-156
Telefon:
03443 372-155

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