Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen
Leistungsbeschreibung
Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
Was sollte ich noch wissen?
Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
Kontakt
- Telefon:
- 0345 2126-0
- E-Mail:
- info [at] halle.ihk.de