Aus- und Fortbildungsstelle für Berufskraftfahrer anerkennen lassen

Leistungsbeschreibung

Wer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführt, hat die Pflicht zur Grundqualifikation und Weiterbildung.

Wenn Sie als Träger einer Ausbildungsstätte Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung anbieten möchten, muss Ihr Betrieb eine anerkannte Ausbildungsstätte sein. Es gibt zwei unterschiedliche Arten der Anerkennung: gesetzlich oder behördlich.

Folgende Ausbildungsstätten sind gesetzlich anerkannt und müssen daher keine weitere Anerkennung beantragen:

  • Fahrschulen mit einer Fahrschulerlaubnis der Klassen CE (Lkw) oder DE (Bus)
  • Ausbildungsbetriebe, die eine Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer/in" oder "Fachkraft zum Fahrbetrieb" durchführen und hierfür von der Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannt sind
  • Träger einer Umschulung zum/zur "Berufskraftfahrer/in" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" mit Anerkennung der Industrie- und Handelskammer

Wenn Ihre Ausbildungsstätte jedoch zu keiner der oben genannten Gruppen gehört benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.

Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • fachliche Eignung des Trägers
  • Beschäftigung einer ausreichenden Anzahl an qualifizierten Ausbildern (in der Regel soll ein Ausbilder nicht mehr als 36 Personen unterrichten)
  • Nachweis geeigneter Räumlichkeiten und Unterrichtsmaterialien sowohl für die praktische als auch für die theoretische Ausbildung
  • gegebenenfalls Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Trägers

ST-Validierung ( Sachsen-Anhalt )

Landesverwaltungsamt

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Schulungskonzept einschließlich des Lehrplans und der Unterlagen für die Ausbilder
  • alle für die Ausbildung genutzten Unterrichtsmaterialien
  • Qualifikationsnachweise der Ausbilder (z.B. Kopie des Fahrlehrerscheins)
  • Auflistung aller Schulungsräume mit Angabe der Adressen, Größe (Plan mit Angabe der Quadratmeter erforderlich) und einer Kurzbeschreibung
  • Auflistung, wie oft die Kurse stattfinden, wie viele Personen daran teilnehmen und wie viele Ausbilder dafür eingesetzt werden sollen
  • Nachweis, welche Fahrzeuge für die praktische Ausbildung genutzt werden sollen

Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen, wobei Sie für jeden Veranstaltungsort eine einzelne Anerkennung benötigen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Was sollte ich noch wissen?

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Kontakt

Telefon:
0345 514-1232
Fax:
0345 514-1829

Mitarbeitende

Mitarbeiter*in

Referentin
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen

Mitarbeiter*in

Referent
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen

Saale-Unstrut überrascht