Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Jedoch können Fahrzeuge auch in jeder anderen Stadt/jedem anderen Landkreis abgemeldet werden.
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr
für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehördehttps://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Verwaltungsgebühr
für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portalhttps://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Burgenlandkreis Straßenverkehrsamt
Öffnungszeiten
Dienstag:
08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag:
08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag:
08.30 - 11.30 Uhr
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)
06618Naumburg (Saale)
06618Naumburg (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 03445 73-1515
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- Telefon:
- 03445 73-1505
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- Telefon:
- 03445 73-1510
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- Fax:
- 03445 73-1599
- E-Mail:
- strassenverkehrsamt [at] blk.de
- Web:
- Der Burgenlandkreis im Herzen Mitteldeutschlands
Burgenlandkreis Straßenverkehrsamt Nebenstelle Weißenfels
Öffnungszeiten
Montag:08.30 - 11.30 Uhr
Dienstag:
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag:
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
Freitag:
08.30 - 11.30 Uhr
Sprechtag SG Führerscheinstelle - nur für Anträge zum Ersterwerb (restliche Führerscheinangelegenheiten nur im Standort Naumburg)
Dienstag: 13.00 - 17.30 Uhr
Am Stadtpark 6
06667Weißenfels
06618Naumburg (Saale)
06601Naumburg (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 03443 372-233
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- Telefon:
- 03443 372-137
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- Telefon:
- 03443 372-136
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- Telefon:
- 03443 372-232
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- Fax:
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- Telefon:
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- Telefon:
- 03443 372-235
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- Telefon:
- 03443 372-234
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- Telefon:
- 03443 372-231
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- E-Mail:
- strassenverkehrsamt [at] blk.de
- Web:
- www.burgenlandkreis.de
Burgenlandkreis Straßenverkehrsamt Nebenstelle Zeitz
Öffnungszeiten
Montag:08.30 - 11.30 Uhr
Dienstag:
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag:
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
Freitag:
08.30 - 11.30 Uhr
Sprechtag SG Führerscheinstelle - nur für Anträge zum Ersterwerb (restliche Führerscheinangelegenheiten nur im Standort Naumburg)
Dienstag:
13.00 - 17.30 Uhr
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)
06712Zeitz
06601Naumburg (Saale)
Kontakt
- Fax:
- 03441 879-304
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- Telefon:
- 03441 879-234
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- Telefon:
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- Telefon:
- 03441 879-235
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- E-Mail:
- strassenverkehrsamt [at] blk.de
- Web:
- www.burgenlandkreis.de