Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten beantragen
Leistungsbeschreibung
Auf Antrag (formlos) können betroffene Personen Auskünfte über die zu ihrer Person gespeicherten Daten von der Verfassungsschutzbehörde erhalten. Die Auskunft kann aber auch verweigert werden.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch die Auskunftserteilung
- eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung des Verfassungsschutzes drohen würde,
- Nachrichtenzugänge des Verfassungsschutzes gefährdet sein könnten,
- die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Verfassungsschutzes zu befürchten wären,
- die öffentliche Sicherheit gefährdet sein könnte oder
- andere Rechtsvorschriften oder berechtigte Interessen Dritter dies erforderten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Um Missbrauch vorzubeugen ist ein Identitätsnachweis, z.B. eine Kopie des Personalausweises, erforderlich
Was sollte ich noch wissen?
Verfassungsschutzbehörde
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst - Einwohnermeldeamt
Öffnungszeiten
in Droyßig
Montag: 13:00-15:00 Uhr
Dienstag: 09:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 und 13:00-15:00 Uhr
Anschrift
Verbandsgemeinde Droyßiger - Zeitzer Forst
Zeitzer Straße 15
06722Droyßig
Zeitzer Straße 15
06722Droyßig
Kontakt
- Telefon:
- 034425 414 52
- Fax:
- 034425 27187
- E-Mail:
- einwohnermeldeamt [at] vgem-dzf.de
- Web:
- https://www.vgem-dzf.de/