Ausfuhrkennzeichen beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie wollen Ihr Fahrzeug zum dauernden Verbleib ins Ausland überführen?

Dafür benötigen Sie eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen.
Diese Ausfuhrzulassung bekommen Sie höchstens für ein Jahr erteilt.

Hinweis: Wenn Sie ein Ausfuhrkennzeichen erhalten haben, sind Sie für dessen Gültigkeitszeitraum (mindestens einen Monat) steuerpflichtig. Haben Sie kein inländisches Bankkonto, erkundigen Sie sich bei Ihrer Zulassungsbehörde über das Verfahren zur Zahlung der Fahrzeugsteuer.

Verfahrensablauf

Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.

War das Fahrzeug bisher zugelassen, entstempelt die Zulassungsbehörde die bisherigen Kennzeichen. Anschließend erhalten Sie das Ausfuhrkennzeichen für die Dauer der Haftpflichtversicherung, längstens für ein Jahr.

Tipp: Die Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.

An wen muss ich mich wenden?

Die für Ihren Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend.

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs sind:

  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
  • Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
  • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
  • Das Fahrzeug muss über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) verfügen. Liegt der Fälligkeitstermin der Hauptuntersuchung vor dem Ablauf der Ausfuhrzulassung, müssen Sie den Untersuchungsbericht einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation über die neue Hauptuntersuchung vorlegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • Einverständniserklärung, dass die Kfz-steuerlichen Verhältnisse oder rückständige Gebühren bekannt gegeben werden dürfen.
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen:
    • Handelsregisterauszug oder
    • Gewerbeanmeldung  oder
    • Vereinsregisterauszug
  • Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief, gegebenenfalls eine vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellte Abmeldebestätigung)
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
  • Nachweis einer gültigen  Hauptuntersuchung (HU), wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist oder vorher als Mietfahrzeug, Taxi oder Ähnliches zugelassen war für die gesamte Laufzeit der Ausfuhrzulassung. Durch den letzten HU-Bericht oder entsprechend der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
  • bei zugelassenen Fahrzeugen: zusätzlich Kennzeichen

Hinweis: Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind weiterhin von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Sie müssen keine Einzugsermächtigung erteilen.

Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese telefonisch anfordern. Die Versicherung wird automatisch verständigt.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 31,40

Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.

Was sollte ich noch wissen?

Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Burgenlandkreis Straßenverkehrsamt Nebenstelle Weißenfels

Öffnungszeiten

Montag:
08.30 - 11.30 Uhr
Dienstag:
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag:
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
Freitag:
08.30 - 11.30 Uhr
Sprechtag SG Führerscheinstelle - nur für Anträge zum Ersterwerb (restliche Führerscheinangelegenheiten nur im Standort Naumburg)
Dienstag: 13.00 - 17.30 Uhr
Anschrift
Postanschrift Straßenverkehrsamt Nebenstelle Weißenfels
Am Stadtpark 6
06667Weißenfels
Postanschrift
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)
Diese Adresse bitte als Postanschrift verwenden!
Postfach 1151
06601Naumburg (Saale)

Kontakt

Telefon:
03443 372-233

Array

Telefon:
03443 372-137

Array

Telefon:
03443 372-136

Array

Telefon:
03443 372-232

Array

Fax:
03443 372-236
Telefon:
03443 372-230

Array

Telefon:
03443 372-235

Array

Telefon:
03443 372-234

Array

Telefon:
03443 372-231

Array

Web:
www.burgenlandkreis.de

Burgenlandkreis Straßenverkehrsamt Nebenstelle Zeitz

Öffnungszeiten

Montag:
08.30 - 11.30 Uhr
Dienstag:
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag:
08.30 - 11.30 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
Freitag:
08.30 - 11.30 Uhr
Sprechtag SG Führerscheinstelle - nur für Anträge zum Ersterwerb (restliche Führerscheinangelegenheiten nur im Standort Naumburg)
Dienstag:
13.00 - 17.30 Uhr
Anschrift
Postanschrift Straßenverkehrsamt Nebenstelle Zeitz
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)
Diese Adresse bitte als Postanschrift verwenden!
Postanschrift
Domherrenstraße 1
06712Zeitz
Postfach 1151
06601Naumburg (Saale)

Kontakt

Fax:
03441 879-304

Array

Telefon:
03441 879-234

Array

Telefon:
03441 879-233

Array

Telefon:
03441 879-231

Array

Telefon:
03441 879-232

Array

Telefon:
03441 879-235

Array

Web:
www.burgenlandkreis.de

Burgenlandkreis Straßenverkehrsamt

Öffnungszeiten

Dienstag:
08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr 

Donnerstag:
08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 15.00 Uhr

Freitag:
08.30 - 11.30 Uhr

Anschrift
Postanschrift Burgenlandkreis - Straßenverkehrsamt
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)
Postfach 1151
06618Naumburg (Saale)
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)

Kontakt

Telefon:
03445 73-1515

Array

Telefon:
03445 73-1505

Array

Telefon:
03445 73-1510

Array

Fax:
03445 73-1599
Web:
Der Burgenlandkreis im Herzen Mitteldeutschlands

Saale-Unstrut überrascht