Zur Löschung vorgesehen - Aufenthaltserlaubnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie nach Deutschland einreisen und sich in Deutschland aufhalten wollen, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel. Der Aufenthaltstitel ist die Erlaubnis für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland.
Es gibt derzeit 7 verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln:
- Visum
- Aufenthaltserlaubnis
- Blaue Karte EU
- ICT-Karte
- Mobiler-ICT-Karte
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU.
Das Aufenthaltsgesetz sieht folgende Aufenthaltszwecke vor:
- Ausbildung
- Erwerbstätigkeit
- völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
- familiäre Gründe
- besondere Aufenthaltsrechte
Das Visum und die Aufenthaltserlaubnis können für verschiedene Aufenthaltszwecke erteilt werden. Die Blaue Karte EU ist hingegen ein spezieller Aufenthaltstitel zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung. Die ICT-Karte wird als Aufenthaltstitel erteilt für unternehmensinterne Transfers von Mitarbeitern außerhalb der EU in einen EU-Staat. Inhaber einer ICT-Karte können mit der Mobiler-ICT-Karte auch längerfristig unternehmensintern nach Deutschland transferiert werden.Wenn Sie als EU-Bürger nach Deutschland einreisen, benötigen Sie lediglich einen gültigen Ausweis. Bei Aufenthalten über 3 Monaten müssen Sie jedoch noch andere Voraussetzungen erfüllen, das sind z. B.:
- Sie sind erwerbstätig,
- Sie haben ein Daueraufenthaltsrecht erworben oder
- Sie verfügen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz und Existenzmittel oder
- Ihr Familienangehöriger erfüllt eine dieser Voraussetzungen.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen hängen davon ab, aus welchem Grund Sie nach Deutschland einreisen und welchen Aufenthaltstitel Sie beantragen möchten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von den jeweils geltenden Voraussetzungen ab. Maßgeblich ist also, welchen Aufenthaltstitel zu welchem Aufenthaltszweck Sie beantragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Visumspflichtige Ausländer müssen die für den weiteren Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel noch während der Gültigkeitsdauer des Visums beantragen. Von der Visumspflicht befreite Ausländer müssen den für einen längerfristigen Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel innerhalb von drei Monaten nach der Einreise beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Ihren Aufenthaltstitel zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage
konkrete Rechtsgrundlage ist abhängig von dem konkreten Aufenthaltstitel
Was sollte ich noch wissen?
Das Visum und die ICT-Karte werden durch die Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts erteilt. Über die Erteilung der Mobiler-ICT-Karte entscheidet die zuständige Ausländerbehörde oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Alle anderen Aufenthaltstitel werden durch die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde erteilt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt