Approbation als Arzt/Ärztin
Leistungsbeschreibung
Wer den Beruf als Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in der BRD ausüben möchte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung - der Approbation oder der Berufserlaubnis. Die Approbation stellt die höherwertigere Berufszulassung dar.
Voraussetzungen
Die Approbation setzt einen erfolgreichen Studienabschluss in Sachsen-Anhalt oder nach Absolvieren der Ausbildung im Ausland einen gleichwertigen Ausbildungsstand sowie die persönliche Eignung für die Ausübung des Berufes voraus. Der Antrag auf Erteilung der Approbation ist an keine Frist gebunden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt beim Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Hinweis: Telefonische Sprechzeiten, keine Öffnungszeiten Sprechzeiten persönlich: nach TerminvergabeKontakt
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- +49 345 514-3268
- Telefon:
- +49 345 514-3045
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- E-Mail:
- lpa.gesundheitsberufe [at] lvwa.sachsen-anhalt.de