Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers
Leistungsbeschreibung
Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über einen Wechsel des Haftpflichtversicherers unterrichten.
Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt beim Versicherungsunternehmen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst - Steuern
Öffnungszeiten
Montag 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Anschrift
Verbandsgemeinde Droyßiger - Zeitzer Forst
Zeitzer Straße 15
06722Droyßig
Zeitzer Straße 15
06722Droyßig
Kontakt
- Telefon:
- 034425 414 31
- Fax:
- 034425 27187
- E-Mail:
- info [at] vgem-dzf.de
- Web:
- https://www.vgem-dzf.de