Hund anmelden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst.
Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der der Hund gehalten werden soll.
Voraussetzungen
- Sie halten einen Hund
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Angaben zu Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
- Kennnummer des Transponders
- Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes
- Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
- Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
Vorführung eines Hundes bei der zuständigen Stelle zur Überprüfung der Kennzeichnunghttps://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GebOST2012rahmen
Gebühr
Erteilung einer Bescheinigung über die Anmeldung eines Hundeshttps://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GebOST2012rahmen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen Ihren Hund unverzüglich anmelden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Ihr Hund muss durch einen Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) gekennzeichnet werden.
Sie müssen für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Ausführliche Informationen zum neuen Hundegesetz Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst - Steuern
Öffnungszeiten
Montag 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Zeitzer Straße 15
06722Droyßig
Kontakt
- Telefon:
- 034425 414 31
- Fax:
- 034425 27187
- E-Mail:
- info [at] vgem-dzf.de
- Web:
- https://www.vgem-dzf.de