Störung der Straßenbeleuchtung melden

Leistungsbeschreibung

Gerade im Winter ist ein gut beleuchteter Gehweg wichtig, um Stürze zu vermeiden und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.

Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.

Wenn Ihnen eine defekte Straßenbeleuchtung aufgefallen ist, können Sie diese Ihrer Gemeinde oder Stadt melden. Vielerorts geschieht dies online, ganz bequem von zu Hause. 

Was sollte ich noch wissen?

Zuständig für die Schadensbeseitigung ist die Gemeinde oder Stadt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst - Tiefbau

Öffnungszeiten

Montag        13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag      09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr

Anschrift
Verbandsgemeinde Droyßiger - Zeitzer Forst
Zeitzer Straße 15
06722Droyßig

Kontakt

Telefon:
034425 414 34
Fax:
034425 27187
Web:
https://www.vgem.dzf.de

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