Störung der Straßenbeleuchtung melden
Leistungsbeschreibung
Gerade im Winter ist ein gut beleuchteter Gehweg wichtig, um Stürze zu vermeiden und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.
Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.
Wenn Ihnen eine defekte Straßenbeleuchtung aufgefallen ist, können Sie diese Ihrer Gemeinde oder Stadt melden. Vielerorts geschieht dies online, ganz bequem von zu Hause.
Was sollte ich noch wissen?
Zuständig für die Schadensbeseitigung ist die Gemeinde oder Stadt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst - Tiefbau
Öffnungszeiten
Montag 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Zeitzer Straße 15
06722Droyßig
Kontakt
- Telefon:
- 034425 414 34
- Fax:
- 034425 27187
- E-Mail:
- info [at] vgem-dzf.de
- Web:
- https://www.vgem.dzf.de