Erlaubnis für einen Bestattungsplatz beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Belegung und die Erweiterung eines privaten Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihrer Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst - Standesamt
Öffnungszeiten
Auf Anmeldung im Rahmen der allgemeinen Dienststunden 034425 414 - 27
Anschrift
Verbandsgemeinde Droyßiger - Zeitzer Forst
Zeitzer Straße 15
06722Droyßig
Zeitzer Straße 15
06722Droyßig
Kontakt
- Telefon:
- 034425 414 27
- Fax:
- 034425 271 87
- E-Mail:
- standesamt [at] vgem-dzf.de
- Web:
- https://www.vgem-dzf.de