Erlaubnis für einen Bestattungsplatz beantragen

Leistungsbeschreibung

Die  Belegung und die Erweiterung eines privaten Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihrer Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst - Standesamt

Öffnungszeiten

Auf Anmeldung im Rahmen der allgemeinen Dienststunden 034425 414 - 27

Anschrift
Verbandsgemeinde Droyßiger - Zeitzer Forst
Zeitzer Straße 15
06722Droyßig

Kontakt

Telefon:
034425 414 27
Fax:
034425 271 87
Web:
https://www.vgem-dzf.de

Saale-Unstrut überrascht