Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde bei einem Sterbefall auf einem deutschen Seeschiff
Leistungsbeschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt I in Berlin.
Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
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einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
Ausstellung einer Sterbeurkunde
Gebühr
Jede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst - Standesamt
Öffnungszeiten
Auf Anmeldung im Rahmen der allgemeinen Dienststunden 034425 414 - 27
Zeitzer Straße 15
06722Droyßig
Kontakt
- Telefon:
- 034425 414 27
- Fax:
- 034425 271 87
- E-Mail:
- standesamt [at] vgem-dzf.de
- Web:
- https://www.vgem-dzf.de